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Beitragsordnung

des gemeinnützigen Vereins
"Kinder & Jugendförderverein Liebertwolkwitz"

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen.

2. Alle Beiträge sind jährliche Mindestbeiträge.
3. Der Jahresbeitrag wird immer am Anfang des Jahres (Januar) erhoben. Durch Beschluss

   der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
4. Mit Beitritt des Vereins in einem angefangenem Jahr wird der Mitgliederbeitrag anteilig

   berechnet.

§ 3 Beiträge


Beitragsklasse     Mitgliedsform                   Mindestbeitragshöhe pro Jahr

                                                   Mindestförderhöhe pro Jahr

1                  Schüler/in                      €  40,00 / €  25,00

2                  Auszubildende/r                 €  70,00 / €  55,00

3                  Student/in (18 bis 27 Jahre)    €  70,00 / €  55,00

4                  Arbeitsuchende/r                €  70,00 / €  55,00

5                  Rentner/in                      € 100,00 / €  80,00

6                  Erwachsene/r über 18 Jahre      € 120,00 / €  90,00

7                  Pensionär/in                    € 120,00 / €  90,00

1. Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 01 - 05 müssen beantragt, die Begründung mit

   entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung

   im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.

2. Fördermitglieder sind bei Mitgliederversammlungen nicht stimmberechtigt
3. Änderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.
4. Durch die Mitgliederbeiträge werden die Ausgaben des Jugendclubs oder anderer sozialer

   Projekte gedeckt.
5. Die festgesetzten Beträge werden bei einer Ganzjahreszahlung im Januar erhoben.

   Bei einer monatlichen, 1/4 jährlichen oder halbjährlichen Zahlung wird der Beitrag immer bis

   zum 15. des Monats, des Quartals oder des Halbjahres vom Konto abgebucht oder per

   Überweisung auf das Vereinskonto eingezahlt werden.

6. Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge auf

   das Beitragskonto des Vereins.

7. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 5,00 € pro Mahnung erhoben.
8. Erfolgt der Vereinseintritt in einem angefangenem Jahr werden die festgelegten Beiträge

   in diesem Jahr anteilig pro Monat berechnet.

§ 4 Gebühren

1. Für zusätzliche Angebote können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen

   festzulegen sind.

2. Die Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die

   personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert. Hier

   unterschreibt jedes Mitglied eine Datenschutzerklärung.

§ 5 Vereinskonto

1. Empfänger:       Kinder und Jugendförderverein Liebertwolkwitz e.V.

   IBAN:            DE91 8306 5408 0004 2242 13

   BIC:             GENODEF1SLR

   Kreditinstitut:  DeutscheSkatbank

2. Buchungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

 

 

§ 6 Inkrafttreten

Die Beitragsordnung des Vereins wurde am 21.03.2020 in der Gründerversammlung beschlossen und tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

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